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Selbstständige Physiotherapeuten: Warum der Regelbeitrag nicht reicht

Zwei Ausgangslagen, eine Lösung: Zuzahlung in die Basisrente bis 31.12.2026

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Viele selbstständige Physiotherapeuten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die meisten zahlen dabei nur den Regelbeitrag. Wer einen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, ist oft gar nicht versicherungspflichtig und zahlt häufig überhaupt nicht ein. In beiden Fällen reicht die gesetzliche Rente später nicht, um den Lebensstandard zu halten. Mit einer Zuzahlung in die Basisrente bis zum 31.12.2026 erhöhen Sie Ihre Rente und senken Ihre Steuerlast.

Welcher Gruppe gehören Sie an?

  • Pflichtversichert mit Regelbeitrag. Sie arbeiten überwiegend auf ärztliche Verordnung und beschäftigen keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter. Dann besteht Versicherungspflicht in der DRV.
  • Befreit oder nicht versicherungspflichtig: Sie beschäftigen regelmäßig einen versicherungspflichtigen Mitarbeiter oder mehrere Minijobber verdienen zusammen mehr als die Geringfügigkeitsgrenze. Dann entfällt die Versicherungspflicht.

Warum der Regelbeitrag nicht reicht?

Der Regelbeitrag liegt 2026 bei € 735,63 im Monat. Er richtet sich nicht nach Ihrem tatsächlichen Gewinn, sondern nach dem Durchschnittsentgelt. Pro Jahr erwerben Sie damit ungefähr einen Entgeltpunkt, also die Rente eines Durchschnitsverdieners. Viele Praxisinhaber verdienen aber deutlich mehr. Die Folge ist eine Lücke zwischen dem heutigem Einkommen und der späteren Rente, wenn nicht privat vorgesorgt wird. Zwar ist auf Antrag eine einkommensgerechter Beitrag möglich, doch die Besisrente bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie senkt sofort die Steuerlast, und wzar genau in dem Jahr , in dem Sie einzahlen.

Rechenbeispiel:

  Betrag
Monatlicher DRV-Regelbeitrag 735,63 €
DRV-Beiträge im Jahr bei 12 Monatszahlungen 8.827,56 €
Steuerlicher Höchstbetrag für die Basisversorgung 2026 30.826,00 €
Verbleibender Rahmen für Beiträge zur Basisrente 21.998,44 €

Beispiel: Sie nutzen einen Teil des steuerlichen Rahmens und zahlen € 15.000 in Ihre Basisrente ein. Wird dieser Betrag vollstänig mit einem Einkommenssteuersatz von 42% wirksam, ergibt sich rechnerisch eine Steuerersparnis von € 6.300. Ihr Aufwand nach dieser Steuerersparnis beträgt dann € 8.700.

Ohne DRV lohnt sich die Basisrente besonders!

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat oft keine eigene lebenslange Grundrente oder nur eine geringe aus früheren Angestelltenjahren. Gerade Praxisinhaber mit Team verlassen sich häufig darauf, dass die Praxis später ihre Altersvorsorge sein wird. Ein Praxisverkauf bringt aber keine lebenslange Rente und der erzielbare Kaufpreis lässt sich heute kaum planen.

Der Vorteil: Weil kleine DRV-Beiträge angerechnet werden, steht Ihnen der volle Höchstbetrag vom € 30.826 zur Verfügung. Die Basisrente wird so zu Ihrer lebenslangen Grundversorgung, staatlich gefördert über die Steuer.

Rechenbeispiel:

  Betrag
DRV-Beiträge im Jahr 0,00 €
Steuerlicher Höchstbetrag für die Basisversorgung 2026 30.826,00 €
Verbleibender Rahmen für Beiträge zur Basisrente 30.826,00 €

Beispiel: Sie zahlen € 25.000 in Ihre Basisrente ein. Wird dieser Betrag vollstänig mit einem Einkommenssteuersatz von 42% wirksam, ergibt sich rechnerisch eine Steuerersparnis von € 10.500. Ihr Aufwand nach dieser Steuerersparnis beträgt dann € 14.500.

Zusatznutzen im Alter!

Eine eigene Basisrente zahlt lebenslang, ist nicht beleihbar und gut vor Pfändung geschützt. Das ist ein wichtiger Punkt für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko. Zusätzlich kann sei einen Teil Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Ruhestand abdecken.

 

Welche Aussage trifft auf Sie zu und wie viel Steuerrahmen haben Sie 2026 noch frei? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an, prüfen Ihre Möglichkeiten.

Sie haben bereits eine Basisrente? Dann berechnen wir, welche Zuzahlung bis zum 31.12.2026 für Sie sinnvoll ist und wie stark sich die Rente erhöht.

Sie haben noch keine Basisrente? Dann zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten sie ihnen bietet: von der steuerlichen Förderung schon in diesem Jahr über eine lebenslange Zusatzrente bis zur Absicherung für Partner und Berufsunfähigkeit. Ein Abschluss ist auch jetzt noch möglich, so dass Sie den Steuervorteil für 2026 noch nutzen können.

 

Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rentenberatung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer dargestellt.