Berufsunfähigkeitsabsicherung

Berufsunfähigkeitsabsicherung

Nur beruflicher Erfolg garantiert finanzielle Unabhängigkeit. Der berufliche Erfolg jedoch hängt ganz entscheidend von unserer Gesundheit und der Unversehrtheit unserer Arbeitskraft ab. Ist die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, entscheidend beeinträchtigt oder gar unmöglich geworden, dann droht ohne entsprechende Absicherung schnell der finanzielle Kollaps.

Statistisch gesehen scheidet jeder vierte Arbeitnehmer wegen gesundheitlich eingeschränkter Leistungskraft bereits vor dem Rentenalter aus dem Berufsleben aus. Die gesetzliche Absicherung ist völlig unzureichend. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt für ihre Mitglieder, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nur noch eine deutlich reduzierte Erwerbsminderungsrente. Diese wird nicht mehr auf den erlernten und ausgeübten Beruf, sondern nur noch auf die schlichte Erwerbsfähigkeit abgestellt. Selbständige und Freiberufler gehen leer aus.

Angehörige ärztlicher und zahnärztlicher Versorgungswerke hatten schon immer den höchsten Bedarf an einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung, da sie häufig nur Leistungen in dem Falle erhalten, in dem sie ihre gesamte ärztliche Tätigkeit einstellen, d.h. ihre Approbation zurückgeben.