Basisrente (Rürup-Rente)

Basisrente (Rürup-Rente)

Zu dieser ersten Schicht zählen die Bezüge der Deutschen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrenten (die sogenannten Rürup-Renten). Letztere sind privat abzuschließen, unterliegen aber strengen staatlichen Auflagen. So gewähren sie ausschließlich lebenslange Renten, eine Kapitalauszahlung ist ebenso wenig möglich wie der Verkauf, die Abtretung oder Verpfändung der Versicherung.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Steuerfreistellung der Aufwendungen, die im Rahmen dieser ersten Schicht geleistet werden. In einer Übergangsphase von 2005 bis 2025 entlastet der jährlich maximal absetzbare Betrag von     € 20.000 für Alleinstehende (€ 40.000 für Verheiratete) zu Beginn mit 60% und dann Jahr für Jahr in 2%-Schritten steigend die persönliche Steuerlast. Der absetzbare Höchstbetrag ist ebenfalls steigend und beträgt im Jahr 2022       € 25.639 für Alleinstehende (€ 51.278).

Dagegen begann 2005 die Besteuerung der Altersbezüge mit 50% und steigt bis 2020 jährlich um weitere 2% auf 80% und bis 2040 um jeweils 1% auf dann 100%. Ab diesem Jahr sind dann alle Alterseinkünfte unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge voll zu versteuern.

 

Die Basisrente zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen Ihnen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ein individueller Versicherungsvertag geschlossen wird. Individuell bedeutet, dass Vereinbarungen über die Rentenhöhe und weiteren Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen getroffen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die durch das Umlageverfahren finanziert wird, ist die Basisrente kapitalgedeckt. Das heißt, dass Ihr Beitrag an den Kapitalmärkten angelegt wird, so dass aus Ihrer Geldanlage Zinsen und Gewinn erwirtschaftet werden können. Die Spannbreite der Anlageform liegt zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen. Mischformen sind ebenfalls möglich. Bei dem gesetzlichen Umlageverfahren zahlen die berufstätigen Mitglieder Ihre Beiträge ein und die Rentenkasse zahlt das Kapital an die Rentner aus. Sofern nicht ausreichend Kapital eingezahlt wurde, gibt es Zuschüsse vom Staat, um das System aufrechtzuerhalten.