Zulagenrente (Riester-Rente)

Zulagenrente (Riester-Rente)

Diese Vorsorgeart gehört ebenfalls zur zweiten Schicht des Alterseinkünftegesetzes.

Als Reaktion auf die demografischen Veränderungen wurde im Jahr 2001 durch eine Rentenreform das allgemeine Rentenniveau reduziert. Die betroffen Versicherten sollten zum Ausgleich der drohende Versorgungslücke die Möglichkeit bekommen durch staatliche Förderung privat vorzusorgen. Die Riester-Rente ist daher nur für bestimmte Personenkreise abschließbar.

Die begünstigten Personenkreise sind:

  • Arbeitnehmer, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Mütter und Väter in Kindererziehungszeiten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Krankengeld
  • geringfügig Beschäftigte, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung haben befreien lassen

Dieser Personenkreis wird als unmittelbar begünstigt bezeichnet. Für nicht Begünstigte (z.B. Freiberufler) gibt es die Möglichkeit die staatliche Förderung zu erhalten, wenn der eigene Ehe- oder Lebenspartner begünstigt ist.

Wie gestaltet sich die staatliche Förderung?

Die Riester-Produkte unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die eingezahlten Beiträge können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Die späteren Leistungen unterliegen in voller Höhe der Steuer.  Der jeweilige Steuervorteil während der Beitragszahlung steht in Abhängigkeit zu dem Einkommen, so dass unter Umständen ein Steuervorteil sehr gering bis gar nicht vorliegen kann. Aus diesem Grund wurde auch eine zweite Förderung eingebaut. Es handelt sich hierbei um staatliche Zulagen, die dem Riester-Vertag gutgeschrieben werden. Diese Zulagen sind einkommensunabhängig. Für den Erhalt der vollen Zulagen muss der Versicherte mindestens 4% von seinem Vorjahreseinkommen (maximal € 2.100) abzüglich der staatlichen Zulagen in seinen Riester-Vertag einzahlen. Sofern der Versicherte weniger einzahlt, werden die Zulagen nur Anteilig gutgeschrieben.

Es gibt zwei Arten von Zulagen:

  • Grundzulage: je Versicherten beträgt diese € 175 pro Jahr
  • Kinderzulage:  je Kind, das vor 2008 geboren wurde € 185, für jüngere Kinder sind es € 300 pro Jahr
Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?
  • eine lebenslange Rente, die nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen darf
  • eine einmalige Auszahlung von bis zu 30% des vorhandenen Guthabens
  • der Anbieter muss Ihnen garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit können in geringen Umfang eingeschlossen werden
  • im Todesfall kann eine Leistung an Ehegatten, Lebenspartner und Kinder erfolgen
  • ein Teil des Guthabens kann zur Finanzierung der selbst genutzten Immobile verwendet werden
Für den Riester-Vertrag können Sie zwischen fünf verschiedenen Anlageprodukten wählen:
  • klassische und fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Bausparvertrag
  • Banksparplan
  • Hypothekendarlehen