Neben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gehört die Unfallversicherung als vierte Säule zum System der gesetzlich geregelten Sozialversicherung in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, Unfälle am Arbeitsplatz, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu verhüten sowie, wenn sie denn eingetreten sind, mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit der geschädigten Arbeitnehmer wiederherzustellen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder auf Kosten des Arbeitgebers automatisch versichert, der in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. Zusätzlich sind Kinder und Studenten beim Besuch der entsprechenden Betreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen kostenfrei versichert. Freiberufler und Selbständige können sich freiwillig auf eigene Kosten absichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Berufs- und Ausbildungstätigkeit. Damit sind ca. 80% aller Unfälle nicht versichert, denn diese ereignen sich in der Freizeit.
Diese Lücke kann nur mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden! Hier wird eine prozentuale Summe ausgezahlt, die dem infolge eines Unfalls entstandenen Invaliditätsschadens entspricht. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Berufsbezogene Besonderheiten können vereinbart werden.