Krankenversicherung

Nur sehr wenige Menschen wissen: Erst seit dem 1. April 2009 gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Jeder, ob angestellt, selbständig oder ohne jeden Beruf, ist gesetzlich verpflichtet, den vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.

In Deutschland unterscheiden wir zwei Arten der Krankenversicherung: gesetzlich und privat.  

Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer Teil des Systems der Sozialversicherung. Die einkommensabhängigen Beiträge und die versicherten Leistungen unterscheiden sich nur unwesentlich. Die ausreichende Finanzierung dieses Systems bereitet dem Staat immer größere Schwierigkeiten. Einschränkungen der Leistungen sowie eine Erhöhung der persönlichen Zuzahlungen sind die unausweichliche Folge für die Versicherten.

Die private Krankenversicherung beruht auf einem individuell abgeschlossenen  Vertrag. Kalkuliert werden die einkommensunabhängigen Prämien risikobezogen hinsichtlich des Gesundheitszustands der Antragsteller und auf Grundlage der vereinbarten Leistungen. Zugang zu dieser privaten Absicherung haben Freiberufler, Selbständige sowie Beamte. Offen ist sie auch für diejenigen Angestellten, deren Einkommen eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Für alle gibt es die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz privat zu erweitern – sei es durch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen oder durch verschiedene Zusatztarife, die den gesetzlichen Leistungskatalog ergänzen.