Mit einer Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge können Versicherte mehrere Jahre ihre Beiträge im Voraus zahlen. Viele Krankenversicherungen bieten eine Vorauszahlung bis zu 3 Jahresbeiträge an. Wodurch der gesamte Vorauszahlungsbetrag im Jahr der Zahlung steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden kann. (§10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über die ungewisse Zukunft der Rente gesprochen wird. Wir beteiligen uns nicht an den unterschiedlichen Spekulationen, sondern empfehlen Ihnen, schon heute das bestehende Angebot des Staates für die Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu nutzen.
Dieses Angebot hat sich bereits bewährt und ist staatlich garantiert. Mit einer freiwilligen Zuzahlung im Rahmen Ihrer Basisrente bestimmen Sie selbst die Zukunft ihrer Rente.Zugleich reduzieren Sie sofort Ihre Steuerlast. Und das zahlt sich schon heute für Sie aus.Auch dieses Jahr können Sie 100 % des Zuzahlungsbetrages als zusätzliche Ausgabe zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen – selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Höchstgrenzen.