Versorgungswerk, Deutsche Rentenversicherung

Versorgungswerk, Deutsche Rentenversicherung

Zu dieser ersten Schicht zählen die Bezüge der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrenten (die sogenannten Rürup-Renten). Letztere sind privat abzuschließen, unterliegen aber strengen staatlichen Auflagen. So gewähren sie ausschließlich lebenslange Renten, eine Kapitalauszahlung ist ebenso wenig möglich wie der Verkauf, die Abtretung oder Verpfändung der Versicherung.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Steuerfreistellung der Aufwendungen, die im Rahmen dieser ersten Schicht geleistet werden. In einer Übergangsphase von 2005 bis 2025 entlastet der jährlich maximal absetzbare Betrag von     € 20.000 für Alleinstehende (€ 40.000 für Verheiratete) zu Beginn mit 60% und dann Jahr für Jahr in 2%-Schritten steigend die persönliche Steuerlast. Der absetzbare Höchstbetrag ist ebenfalls steigend und beträgt im Jahr 2022       € 25.639 für Alleinstehende (€ 51.278).

Dagegen begann 2005 die Besteuerung der Altersbezüge mit 50% und steigt bis 2020 jährlich um weitere 2% auf 80% und bis 2040 um jeweils 1% auf dann 100%. Ab diesem Jahr sind dann alle Alterseinkünfte unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge voll zu versteuern.

Welchen Versicherungsschutz bietet nun die DRV und welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

  • Sie erhalten i. d. R. ab dem 67. Lebensjahr eine Altersrente
  • Sie erhalten eine Rente im Fall der Erwerbsminderung
  • Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) erhalten eine Rente, wenn Sie versterben
  • Reha Management

Im Leistungsfall sind grundsätzlich immer zwei Bedingungen zu beachten:

  • Sind die vorgeschriebenen Versicherungszeiten erfüllt?
  • Die Leistung selbst steht immer in Zusammenhang mit der Höhe der eingezahlten Beiträge.

 

Bei den berufsständischen Versorgungswerken handelt es sich um Sondersysteme, die für kammerfähige freie Berufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater) regional eingerichtet wurden. Die Leistungen in der Art und Höhe unterscheiden sich je nach Versorgungswerk. Grundsätzlich bieten diese neben der Altersrente, eine Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall und einen Invaliditätsschutz. Die Leistungen im Detail können Sie Ihrer individuellen Renteninformation und der Satzung des Versorgungswerks entnehmen.