Die Rentenversicherungen dienen i. d. R. zur Absicherung des eigenen Ruhestands. Die Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung werden zur Absicherung anderer Personen abgeschlossen. Die häufigste Versicherung für diesen Fall ist die Risikolebensversicherung. Eine Leistung erfolgt ausschließlich im Todesfall der versicherten Person. Die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten erhalten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Absicherung empfiehlt sich um während des Berufslebens bestehende Verbindlichkeiten (z.B. das Immobiliendarlehen) sowie finanzielle Einbußen der Hinterbliebenen auszugleichen. Zur Absicherung eines Existenzgründungskredits wird die Risikolebensversicherung von Banken gefordert.
Eine weitere Form der Hinterbliebenenabsicherung ist die "Sterbegeldversicherung". Die Versicherung soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem dem Todesfall verbundene Aufwendungen abdecken.