Rechtsschutzversicherung für Ärzte, selbstständige Physiotherapeuten und Beamte
Damit Sie sich auf Ihren Beruf konzentrieren können
Sie tragen Verantwortung - für Ihre Patienten, Ihre Praxis oder im öffentlichen Dienst. Wenn rechtliche Konflikte entstehen, geht es häufig um mehr als eine einzelne Forderung. Dann zählen eine kompetente rechtliche Vertretung und die finanzielle Sicherheit, die eigenen Interessen verfolgen zu können. Eine passende Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei: je nach vereinbartem Versicherungsumfang übernimmt sie beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten sowie bestimmte Sachverständigenkosten. Entscheidend ist, dass der Schutz zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation passt.
Für Ärzte: Sicherheit im Berufsalltag und auf dem Weg in die eigene Praxis
Ob angestellt oder niedergelassen: Ärztinnen und Ärzte benötigen einen Rechtsschutz, der die Besonderheiten ihres Berufs berücksichtigt. Während bei angestellten Ärzten beispielsweise Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber im Vordergrund stehen können, kommen bei Praxisinhaber weitere Themen hinzu - etwa Konflikte mit Mitarbeitenden, dem Vermieter der Praxisräume oder Vertragspartnern. Für Streitigkeiten aus Praxisverträgen ist ein entsprechend vereinbarter Praxis-Vertragsrechtsschutz wichtig.
Schon vor der Niederlassung an den Rechtsschutz denken
Der passende Versicherungsschutz kann bereits in der Vorbereitung auf Ihre Niederlassung wichtig sein - nicht erst am Tag der Praxiseröffnung. Denn schon beim Kauf medizinischer Geräte oder bei anderen vorbereiteten Verträgen können rechtliche Auseinandersetzungen entstehen. Eine geeignete Niederlassungsklausel kann bestimmte Vorbereitungshandlungen für die spätere Tätigkeit einschließen. Ein Beispiel sind Streitigkeiten beim Kauf medizinischer Geräte für die künftige Praxis. Welche Verträge und Zeiträume tatsächlich versichert sind, hängt von der gewählten Absicherung ab.
Für selbstständige Physiotherapeuten: Die eigene Praxis rechtlich absichern
Als selbstständige Physiotherapeutin oder selbstständiger Physiotherapeut sind Sie nicht nur für die Behandlung Ihrer Patienten verantwortlich. Sie führen zugleich ein Unternehmen. Ein darauf abgestimmter Praxis-Rechtsschutz kann verschiedene Bereiche Ihrer Tätigkeit absichern, beispielsweise:
- Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden - über den Arbeitgeber-Rechtsschutz
- Streitigkeiten rund um die angemieteten Praxisräume - über den passenden Immobilien-Rechtsschutz.
- Konflikte aus dem Kauf oder Leasing von Praxisgeräten - Praxis-Vertrags-Rechtsschutz (sofern vereinbart)
- Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit (über einen passenden Straf-Rechtsschutz)
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Rechtsschutztarif diese Bereiche automatisch umfasst, so dass die Absicherung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zusammengestellt werden sollte.
Für Beamte: Schutz bei dienstlichen Konflikten
Für Beamtinnen und Beamte gelten besondere dienstliche Regeln. Deshalb sollte der Rechtsschutz nicht nur private Angelegenheiten abdecken, sondern auch die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses berücksichtigen. Wichtige Bereiche sind:
- Dienst- beziehungsweise Verwaltungs-Rechtsschutz für versicherte Streitigkeiten mit dem Dienstherrn
- Disziplinar-Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung
- Straf-Rechtsschutz bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit
Gerade Disziplinarverfahren können erhebliche berufliche Folgen haben. Für Bundesbeamte reichen mögliche Maßnahmen beispielsweise von einem Verweis über die Kürzung der Dienstbezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Umso wichtiger ist ein Versicherungsschutz, der zur konkreten dienstlichen Tätigkeit passt.
Spezial-Straf-Rechtsschutz: Unterstützung bereits beim Vorwurf
Ein strafrechtlicher Vorwurf ist noch keine Verurteilung. Trotzdem kann bereits ein Ermittlungsverfahren eine qualifizierte und kostenintensive Verteidigung erforderlich machen. Für Ärzte, selbstständige Physiotherapeuten und Beamte verdient deshalb der Spezial-Straf-Rechtsschutz besondere Aufmerksamkeit. Je nach Tarif können auch Verteidigungskosten übernommen werden, wenn ein vorsätzlich begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Ein solcher Schutz geht über den herkömmlichen Straf-Rechtsschutz hinaus. Mögliche Anlässe sind beispielsweise der Vorwurf einer Körperverletzung im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung, eines Abrechnungsbetrugs oder einer strafbaren Handlung bei der Dienstausübung. Ob der konkrete Vorwurf versichert ist, richtet sich nach dem Vereinbarten Tarif und der versicherten Tätigkeit.
Persönliche Beratung statt Rechtsschutz von der Stange
Als Versicherungsmakler betrachten wir Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre private Lebenssituation gemeinsam. Ob Sie eine Niederlassung planen, eine physiotherapeutische Praxis führen oder im öffentlichen Dienst tätig sind: Wir prüfen vorhandene Verträge, zeigen mögliche Lücken auf und vergleichen passende Absicherungsmöglichkeiten. Sprechen Sie mit uns über einen Rechtsschutz, der zu Ihrer Verantwortung passt.
Die genannten Leistungen sind Beispiele und nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen, versicherten Tätigkeiten, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und Ausschlüsse.