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Altersvorsorge für Ärzte: Warum sich eine Basisrente neben dem Versorgungswerk lohnen kann

Versorgungswerk ergänzen, steuerliche Möglichkeiten prüfen und zusätzliche Rente aufbauen

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Das ärztliche Versorgungswerk bildet für viele Mediziner die Grundlage ihrer Altersvorsorge. Doch eine bestehende Absicherung beantwortet noch nicht die entscheidende Frage: Reicht das spätere verfügbare Renteneinkommen für Ihren gewünschten Lebensstandard?

Eine zusätzliche Altersvorsorge kann helfen, die Versorgung gezielt zu ergänzen. Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - bietet dabei eine Kombination aus lebenslanger Rentenzahlung und steuerlicher Förderung während der Beitragsphase.

Krankenversicherung im Alter: Ein Kostenfaktor, den Sie nicht unterschätzen sollten.

Bei der Altersvorsorge steht häufig der erwartete Rentenhöhe im Mittelpunkt. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, welche laufenden Kosten weiterhin bezahlt werden müssen. Gerade die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Für Ärztinnen und Ärzte mit einer Rente aus dem Versorgungswerk gilt: Das Versorgungswerk zahlt keinen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung - unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Auch Ihre Pflegeversicherungsbeiträge müssen Sie selbst finanzieren.

Diese Ausgaben sollten daher von Anfang an in Ihre Ruhestandsplanung einfließen. Entscheidend ist nicht allein die ausgewiesene Bruttorente, sondern der Betrag, der Ihnen nach Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Versorgungswerk und Baisisrente: Steuerlicher Spielraum 2026 prüfen.

Beiträge zum Versorgungswerk und zu einer Basisrente teilen sich einen gemeinsamen steuerlichen Höchstbetrag. Für 2026 beträgt dieser  € 30.826 bei Einzelveranlagung und € 61.652 bei Zusammenveranlagung. Innerhalb dieses Rah,ens sind die berücksichtigungsfähigen Beiträge zu 100 % absetzbar.

Das bedeutet: Ihre Beiträge zum Versorgungswerk können den steuerlichen Rahmen bereits teilweise oder vollständig ausschöpfen. Bleibt ein Restbetrag, lässt er sich grundsätzlich für zusätzliche Basisrentenbeiträge nutzen. Bereits bestehende Basisrentenverträge müssen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel 2026: Welcher Rahmen bleibt zusätzlich?

  Betrag
Monatlicher Beitrag zum Versorgungswerk im Beispiel   1.571,70 €
Jahresbeitrag bei zwölf Monatszahlungen 18.860,40 €
Steuerlicher Höchstbetrag für die Basisversorgung 2026 30.826,00 €
Verbleibender Rahmen vor weiteren Beiträgen zur Basisversorgung 11.965,60 €

Beispiel: Sie nutzen einen Teil dieses Rahmens und zahlen zusätzlich  € 10.000 in Ihre Basisrente ein. Wird der gesamte Betrag mit einem Einkommenssteuersatz von 42 % wirksam, ergibt sich rechnerisch eine Steuerersparnis von € 4.200. Ihr Aufwand nach dieser Steuerersparnis beträgt dann € 5.800.

Basisrente: Ein zusätzlicher Baustein zur Finanzierung Ihrer Versicherungsbeiträge

Eine zusätzliche Basisrente kann gezielt dafür eingeplant werden, einen Teil Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Ruhestand zu finanzieren. Sie ergänzt die Versorgung aus dem Versorgungswerk durch eine lebenslange Rentenzahlung.

Zur Veranschaulichung: Eine zusätzliche Bruttorente von € 400 monatlich entspricht € 4.800 im Jahr. Dieser zusätzliche Rentenbaustein kann dazu beitragen, Ihre laufenden Versicherungsbeiträge abzudecken. So bleibt Ihnen mehr finanzieller Spielraum aus Ihrer übrigen Altersversorgung. Wichtig ist dabei die Betrachtung der Nettorente: Die Basisrente unteliegt im Ruhestand der Besteuerung. Die Basisrente ist somit kein Zuschuss zur Krankenversicherung, sondern ein eigenes Einkommen, mit dem Sie diese Kosten teilweise finanzieren können. Wie hoch dieser zusätzliche Baustein sein sollte, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Versorgungssituation.

Die Basisrente muss zu Ihrer Vorsorgeplanung passen!

Der Steuervorteil ist ein wichtiger Gesichtspunkt - aber nicht das einziege Entscheidungskriterium. Eine Basisrente ist langfristig gebunden: Sie wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt; eine freie Kapitalzahlung ist nicht möglich. Diue späteren Rentenzahlungen unterlliegen der nachgelagerten Besteuerung. Deshalb sollten auch Vertragskosten, Anlagekonzepte, Renenbedingungen und eine gegebenenfalls gewünschte Hinterbliebenenabsicherung gepürft werden. Eine Basisrente ersetz keine frei verfügbare Rücklage, sondern ergänzt Ihre langfristige Altersvorsorge.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir betrachten Ihre individuelle Versorgungssituation, prüfen Ihren verbleibenden steuerlichen Rahmen und besprechen, welche zusätzliche Altersvorsorge zu Ihren Zielen passt.

Sie haben bereits eine Basisrente? Dann prüfen wir, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung für Sie sinnvoll ist.

Sie haben noch keine Basisrente? Dann zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten sie als Ergänzung zu Ihrem Versorgungswerk bietet - und welche Bedingungen Sie dabei beachten sollten.

 

Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rentenberatung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer dargestellt. Für angestellte Ärzte muss auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil ber der Ermittlung des verbleibenden steuerlichen Rahmens berücksichtigt werden.