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Altersvorsorgereformgesetz 2027: Was sich ändert und warum bestehende Verträge nicht vorschnell gekündigt werden sollten

Altersvorsorgereformgesetz 2027: Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen sollten

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu aufgestellt. Die neuen Produkte sollen ab dem 01. Januar 2027 verfügbar sein und die bisherige Riester-Welt um flexiblere, renditeorientierte und teilweise kostengünstigere Lösungen ersetzen.

Künftig sind neben Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vorgesehen, etwa mit chancenorientierter Kapitalanlage. Zusätzlich ist ein Standardprodukt geplant, das besonders einfach aufgebaut sein und bei den Effektivkosten auf 1,0% begrenzt werden soll.

Für viele Kundinnen und Kunden ist vor allem eines wichtig: Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen. Wer bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch nach der Reform weiter besparen; eine automatische Kündigung oder Umstellung ist nicht vorgesehen.

Warum jetzt keine übereilte Kündigung sinnvoll ist?

Auch wenn die Reform neue Möglichkeiten eröffnet, sollte kein bestehender Vertrag vorschnell aufgelöst werden. Je nach Tarif, Garantieniveau, Förderhistorie und persönlicher Situation kann eine Kündigung oder ein unüberlegter Wechsel mit Nachteilen verbunden sein.

Nach Angaben der Bundesregierung ist ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt möglich. Gleichzeitig kann auch eine Alternative wie das Ruhenlassen eines Altvertrages oder der parallele Abschluss eines neuen Vertragsmodells in Betracht kommen.

Warum ist jetzt eine Beratung besonders wichtig?

Die Reform mach die private Altersvorsorge flexibler, aber auch erklärungsbedürftiger. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Förderberechtigung, Familienstand, vorhandenen Zulagen, Anlagehorizont, Sicherheitsbedürfnis und bereits aufgebautem Vertragsguthaben ab. Deshalb empfiehlt sich vor jeder Entscheidung eine individuelle Beratung. Erst wenn die bestehende Absicherung, die neuen Möglichkeiten ab 2027 und die jeweiligen Vor- und Nachteile transparent gegenübergestellt wurden, lässt sich eine belastbare Entscheidung treffen.

Fazit: Bestehenden Altersvorsorgevertrag nicht vorschnell kündigen: Lassen Sie Ihre aktuelle Situation zuerst fachkundig prüfen. Eine transparente Gegenüberstellung vor Altvertrag, möglicher Wechseloptionen und neuen Fördermodellen hilft dabei, Fehlentscheidungen und vermeidbare Nachteile zu vermeiden.