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Vorauszahlung Ihrer Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

Mit einer Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge können Versicherte mehrere Jahre ihre Beiträge im Voraus zahlen. Viele Krankenversicherungen bieten eine Vorauszahlung bis zu 3 Jahresbeiträge an.  Wodurch der gesamte Vorauszahlungsbetrag im Jahr der Zahlung steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden kann.  (§10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).

Die Möglichkeit der Vorauszahlung sollte vorab mit der eigenen Krankenversicherung geklärt werden.  Für eine steuerliche Berücksichtigung ist es wichtig, die Vorauszahlung rechtzeitig, zu leisten, damit die Zahlung noch dem aktuellen Steuerjahr zugerechnet wird. Die Frist muss bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden.