Private Renten- und Lebensversicherungen

Private Renten- und Lebensversicherungen

Diese Versicherungen gehören zur dritten Schicht des Alterseinkünftegesetzes. Hier sind alle Kapitalanlageprodukte erfasst, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht mehr gefördert werden sollen. Diese Regelung hat das Privileg der steuerfreien Kapitalauszahlung für all die Lebensversicherungen beseitigt, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und werden.

Künftige Einmal- und Teilauszahlungen werden –sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt- nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Zu versteuern ist also die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen eingezahlten Beiträgen und erfolgter Kapitalauszahlung und dies im Alter zu einem dann in der Regel niedrigeren persönlichen Steuersatz.  

Entscheidet man sich jedoch gegen eine Kapitalauszahlung und wählt eine lebenslange Leibrente, so wird dies steuerlich belohnt. Denn der Altersrentner  z.B. versteuert dann nur 18% des Ertragsanteils seiner Rente zum persönlichen Steuersatz. Dieser Prozentsatz fällt zudem noch bei steigendem Renteneintrittsalter. Eine geschickte Aufteilung der unterschiedlichen Alterseinkünfte führt auf diese Weise zu einer spürbaren Steueroptimierung.

Persönliche Wünsche und Bedürfnisse bestimmen die individuelle Auswahl der teilweise sehr unterschiedlichen Vorsorgeprodukte. Angesichts dieser Vielfalt ist eine kompetente Beratung unbedingt anzuraten.