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Krankenversicherung


Was sehr wenige Menschen wissen: Erst seit dem 1. April 2009 gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Jeder, ob angestellt, selbständig oder ohne jeden Beruf, ist gesetzlich verpflichtet, den vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.

In Deutschland unterscheiden wir zwei Arten der Krankenversicherung:
gesetzlich und privat.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer Teil des Systems der Sozialversicherung. Die einkommensabhängigen Beiträge und die versicherten Leistungen unterscheiden sich nur unwesentlich. Der demografische Wandel, die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten und nicht zuletzt auch die Arbeitslosigkeit haben dazu geführt, dass die ausreichende Finanzierung dieses Systems künftig immer weniger gesichert ist. Dies führt zwangsläufig zu einer Einschränkung der Leistungen und zu einer Erhöhung der persönlichen Zuzahlungen.

Die private Krankenversicherung beruht auf einem individuell abgeschlossenen Vertrag. Sie kalkuliert die einkommensunabhängigen Prämien risikobezogen hinsichtlich des Gesundheitszustands der Antragsteller, nach dem Geschlecht und auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zugang zu dieser privaten Absicherung haben Freiberufler, Selbständige sowie Beamte. Offen ist sie auch für diejenigen Angestellten, die eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Für alle gibt es die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz privat zu erweitern – sei es durch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen oder durch verschiedene Zusatztarife, die den gesetzlichen Leistungskatalog ergänzen.