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Berufsunfähigkeitsabsicherung


Nur beruflicher Erfolg garantiert finanzielle Unabhängigkeit. Der berufliche Erfolg jedoch hängt ganz entscheidend von unserer Gesundheit und der Unversehrtheit unserer Arbeitskraft ab. Ist die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, entscheidend beeinträchtigt oder gar unmöglich geworden, dann droht ohne entsprechende Absicherung schnell der finanzielle Kollaps. Denn wer kommt jetzt für den Lebensunterhalt auf, wer begleicht z.B. die Zins- und Tilgungsverpflichtungen für die eigene Immobilie und wer übernimmt die Sparraten für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Gerade am Anfang des Berufslebens ist das Bewusstsein für dieses Risiko und seine unabdingbare Absicherung schwach entwickelt. Jeder meint, er würde schon nicht getroffen werden, es träfe immer nur die anderen. Statistisch gesehen scheidet jedoch jeder vierte Arbeitnehmer wegen gesundheitlich eingeschränkter Leistungskraft bereits vor dem Rentenalter aus dem Berufsleben aus.

Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, ist die gesetzlich gewährte Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft worden. Sie wurde ersetzt durch eine deutlich reduzierte Erwerbsminderungsrente, die bei der Leistungsgewähr nicht mehr auf den erlernten und ausgeübten Beruf abstellt, sondern nur noch auf die einfache Fähigkeit, einer wie auch immer gearteten Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Angehörige ärztlicher und zahnärztlicher Versorgungswerke hatten schon immer den höchsten Bedarf an einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung, da sie nur Leistungen in dem Falle erhalten, in dem sie ihre gesamte ärztliche Tätigkeit einstellen, d.h. ihre Approbation zurückgeben.