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Rechtsschutzversicherungen


Guter Rat ist teuer, sagt der Volksmund. Guter juristischer Rat ist noch teurer, möchte man hinzufügen. Was nützt aber der beste juristische Rat, wenn die Mittel fehlen, sein Recht vor Gericht zu verfolgen und durchzusetzen. Hier Abhilfe zu schaffen, ist Zweck und Aufgabe dieses verhältnismäßig jungen Sprosses aus der Familie der Privatversicherungen.

Rechtsschutzversicherer übernehmen bedingungsgemäß die gesetzlichen Gebühren für den vom Versicherten frei zu wählenden Anwalt, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte zur Übernahme verurteilt worden ist. Voraussetzung für die Leistungsübernahme ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles, für dessen Eintritt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Der Versicherer prüft weiterhin die Aussicht auf Erfolg der prozessualen Auseinandersetzung, und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut, man kann sich also für ein umfassendes Kompakt-Paket entscheiden oder einzelne Bausteine je nach privater oder beruflicher Gewichtung auswählen. Die Vielzahl der zu versichernden Leistungsarten wie aber auch die zahlreichen Ausschlüsse erfordern vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine genaue Bedarfsermittlung und umfängliche Beratung.